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ZimmerplanHilfe
Immobilien & Einheiten

Ortstaxe / Tourismusabgabe

Sätze und Befreiungen der Ortstaxe pro Immobilie hinterlegen, damit Zimmerplan sie bei jeder Reservierung automatisch berechnet.

Zimmerplan berechnet die Ortstaxe (je nach Bundesland auch Kurtaxe, Nächtigungsabgabe oder Tourismusabgabe genannt) automatisch für jede Reservierung – vorausgesetzt, Sie haben die Sätze bei der Immobilie hinterlegt.

Keine Steuerberatung

Die Verantwortung für Höhe, Befreiungstatbestände und rechtliche Behandlung der Abgabe liegt bei Ihnen als Vermieter bzw. bei Ihrer Steuerberatung. Die aktuellen Sätze erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Tourismusverband.

Ortstaxe aktivieren

Öffnen Sie die Immobilie und klicken Sie auf Bearbeiten.

Scrollen Sie zum Abschnitt Ortstaxe / Tourismusabgabe und füllen Sie aus:

  • Bezeichnung der Abgabe – Standard „Ortstaxe“; so erscheint die Abgabe z. B. auf Rechnungen
  • Gültig ab / Gültig bis – „Gültig bis“ leer lassen für unbegrenzt
  • Ortstaxe aktiv – anhaken
  • Interne Notizen – nur für Sie sichtbar

Klicken Sie auf Änderungen speichern. Danach erscheinen die Bereiche Sätze und Befreiungsregeln.

Sätze anlegen

Ein Satz legt fest, wie viel Ortstaxe anfällt. Klicken Sie auf Satz hinzufügen:

FeldErklärung
Bezeichnung (Pflicht)z. B. „Standard“ oder „Erwachsene“.
Betrag (Pflicht)Bis zu vier Nachkommastellen, z. B. 2,5000.
Einheit€ / Gast / Nacht (am häufigsten), € / Zimmer / Nacht oder % vom Zimmerpreis.
Mindestalter / HöchstalterOptional, wenn der Satz nur für bestimmte Altersgruppen gilt.
PrioritätTreffen mehrere Sätze zu, wird der mit der höchsten Zahl verwendet.
Gültig ab / bisFür Satzänderungen zum Jahreswechsel: alten Satz mit Enddatum versehen, neuen Satz ab dem Stichtag anlegen.

Sofort gespeichert

Sätze und Befreiungsregeln werden direkt beim Speichern im Dialog übernommen – Sie müssen dafür nicht zusätzlich „Änderungen speichern“ klicken.

Befreiungsregeln

Befreiungsregeln legen fest, wer weniger oder gar nichts zahlt. Klicken Sie auf Regel hinzufügen und wählen Sie bei Wer ist befreit?:

  • Alter unter X Jahre (z. B. Kinder unter 15)
  • Alter zwischen X und Y
  • Aufenthalt länger als X Nächte
  • Aufenthalt kürzer als X Nächte
  • Geschäftsreise (ab X Nächte)
  • Aus- / Weiterbildung
  • Gruppenbefreiung (ab X Personen)
  • Behinderung (ab X % Grad)
  • Hauptwohnsitz in Gemeinde
  • Studierender an lokaler Einrichtung
  • Medizinische Behandlung
  • Benutzerdefiniert

Je nach Auswahl fragt Zimmerplan nach den passenden Werten (z. B. Altersgrenze). Unter Art der Befreiung wählen Sie:

  • Vollbefreiung – es fällt keine Ortstaxe an
  • Prozentuale Ermäßigung – z. B. 50 %
  • Fixer Abzug – ein Betrag wird abgezogen
  • Festbetrag – statt des Satzes gilt ein fixer Betrag

Optional können Sie festhalten, dass der Gast einen Nachweis vorlegen muss, und welchen.

Wo die Ortstaxe erscheint

  • Bei jeder neuen Reservierung wird die Ortstaxe automatisch berechnet.
  • Auf Rechnungen wird sie als eigene Position ausgewiesen.
  • Im Dashboard sehen Sie die Summe unter Kurtaxe („Durchlaufposten, erhoben im Zeitraum“). Sie zählt nicht zum Umsatz.

Nach Änderungen an Reservierungen prüfen

Verschieben Sie eine Reservierung im Kalender per Drag & Drop, wird die Ortstaxe nicht automatisch neu berechnet. Prüfen Sie den Betrag in der Reservierung, wenn sich dadurch Nächte oder Gästezahl ändern.

Fehlt etwas oder ist etwas unklar? Schreiben Sie uns an support@zimmerplan.at.

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